Geschäftsreise | A1-Bescheinigung
Bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit im Ausland müssen Mitarbeitende eine A1-Bescheinigung mitführen. Die Bescheinigung muss zwingend vor Reiseantritt ausgefertigt und auf jeder Dienstreise mitgeführt werden.
Bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit im Ausland müssen Mitarbeitende eine A1-Bescheinigung mitführen. Die Bescheinigung muss zwingend vor Reiseantritt ausgefertigt und auf jeder Dienstreise mitgeführt werden.