Compliance-Handbuch
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Zusatz zum Verhaltenskodex
Zweck des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) setzt Leitlinien für die weltweite Tätigkeit aller Mitarbeitenden der Arbonia AG und ihrer Konzerngesellschaften (im Folgenden: „Arbonia“).
Grundsatz
Die Arbonia ist sich ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung gegenüber ihren Kapitalgebern, Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern, dem Staat, der Gesellschaft und der Umwelt bewusst. Sie ist überzeugt, dass ethisches Handeln für eine langfristig erfolgreiche Geschäftstätigkeit unabdingbar ist. Die Arbonia nimmt ihre Verantwortung durch ethisches Verhalten in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit wahr.
Engagement, Verantwortung, Vertrauen und Zusammenarbeit sind Werte, denen sich die Arbonia und ihre Mitarbeitenden verpflichtet fühlen. Die Anwendung und Umsetzung dieser Werte im täglichen Kontakt mit internen und externen Partnern ist Teil der in der Arbonia gelebten, auf gegenseitigem Respekt beruhenden Unternehmenskultur.
Integrität der Geschäftstätigkeit
Einhaltung der Gesetze
Die Einhaltung der geltenden Gesetze in allen Ländern, in denen die Arbonia tätig ist, sowie der einschlägigen internationalen Normen und der Börsenregulierung der SIX Swiss Exchange ist selbstverständlich.
Corporate Governance
Eine wirkungsvolle Corporate Governance ist unabdingbar für eine nachhaltige und erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Die Arbonia sorgt für eine zeitgemässe Corporate-Governance-Praxis, überprüft diese regelmässig und passt sie wenn nötig an.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern
Die Arbonia pflegt mit ihren Kunden und Lieferanten eine kontinuierliche, auf Offenheit und gegenseitigem Vertrauen basierende Partnerschaft. Die Arbonia erwartet von ihren Lieferanten Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung sowie die Einhaltung von Gesetzen und Normen.
Fairer Wettbewerb
Die Arbonia ist einem fairen, auf Leistung beruhenden Wettbewerb verpflichtet. Die Arbonia betreibt weder unzulässige Wettbewerbspraktiken noch beteiligt sie sich an kartellrechtswidrigen Absprachen.
Wettbewerbsweisung / Competition Directive
Bestechung und Vorteilsannahme
Die Arbonia toleriert weder aktive noch passive Bestechung. Die Arbonia gewährt keine ungerechtfertigten Vorteile an Regierungs- oder Behördenmitglieder oder an Mitarbeitende privater Unternehmungen, um deren Entscheidungen zu beeinflussen, und nimmt solche von Dritten auch nicht entgegen. Niemand, der für die Arbonia tätig ist, darf ungerechtfertigte Vorteile wie überrissene Geschenke oder Leistungen, d.h. solche, deren Wert ein übliches Mass übersteigen, ausrichten, erbitten oder entgegennehmen. Die Ausrichtung von Geschenken oder Leistungen ist insbesondere dann zu unterlassen, wenn dadurch Geschäftsentscheide in unzulässiger Weise beeinflusst werden oder auch nur ein derartiger Eindruck entstehen könnte.
Alle von der Arbonia getätigten Spenden müssen transparent sein.
Antikorruptionsweisung
- Intermediaries, Distributoren, Händler
Geschenkweisung
Weisung Kick-Back-Zahlung
Sponsoringweisung
Interessenkonflikte
Die Arbonia ist bestrebt, Interessenkonflikte des Managements und der Mitarbeitenden wo immer möglich zu vermeiden. Es wird von allen Mitarbeitenden erwartet, im besten Interesse der Arbonia zu handeln und persönliche Interessen oder Nutzen zurückzustellen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, persönliche oder finanzielle Interessen, die in erheblichem Masse in Konflikt mit jenen der Arbonia stehen können, vollständig offen zu legen.
Insidergeschäfte
Insidergeschäfte sind unzulässig und schädigen die Unternehmung und ihre Aktionäre. Mitarbeitenden ist es untersagt, Insider-Informationen zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Person auszunutzen.
Weisung Insiderhandel (wird überarbeitet)
Informationspolitik
Im Bewusstsein ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung verfolgt die Arbonia gegenüber allen Anspruchsgruppen eine offene und transparente Informationspolitik.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Arbonia schützt ihre vertraulichen Informationen sowie personenbezogenen Daten und verhindert deren unangemessene oder unbefugte Offenlegung. Mitarbeitende der Arbonia dürfen während und nach dem Arbeitsverhältnis Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der Arbonia weder intern noch extern weitergeben oder verwenden. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern ist vorgängig eine geeignete Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschliessen.
Datenschutzweisung
Datenschutzweisung | Zusatz 1: Betroffenenrechte
Datenschutzweisung | Zusatz 2: Data Breach Policy
Datenschutzweisung | Zusatz 3: Erklärung für Mitarbeitende
Internetweisung
Regeln Soziale Netzwerke
Weisung über den Umgang mit KI-basierten Tools
Geistiges Eigentum
Die Arbonia erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie den Rechten des geistigen Eigentums der Arbonia Geltung verschaffen, Schutz zukommen lassen und diese auf verantwortungsvolle Weise nutzen.
Produktsicherheit
Die Arbonia hat sich der Qualität und Sicherheit ihrer Produkte verschrieben. Die Arbonia bürgt dafür, dass die Kunden den Produkten der Arbonia aufgrund ihrer Zuverlässigkeit, Qualität und Performance vertrauen können. Alle Produkte der Arbonia müssen den nationalen und internationalen gesetzlich festgelegten Normen sowie den internen Qualitätssicherungsrichtlinien entsprechen.
Weisung zur Produktsicherheit und Produkthaftung
Checkliste Produktsicherheit
Verantwortung gegenüber den Kapitalgebern
Angemessene Rendite
Die Arbonia ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den privaten und institutionellen Kapitalgebern bewusst. Sie ist bestrebt, ihren Kapitalgebern eine angemessene Verzinsung ihres Kapitaleinsatzes und ein adäquates Entgelt für das eingegangene Risiko zu entrichten. Die Arbonia orientiert sich bei ihren Entscheidungen jedoch nicht an kurzfristigen Gewinnaussichten, sondern am langfristigen und nachhaltigen Wohl der Unternehmung.
Reglement Meldepflicht bei Management-Transaktionen
Anhang zum Reglement Meldepflicht Bei Management-Transaktionen
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Respektvolle Zusammenarbeit
Das Engagement der Mitarbeitenden und die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu entfalten, sind für den langfristigen Erfolg der Arbonia unabdingbar. Die Arbonia achtet deshalb besonders darauf, dass die Mitarbeitenden in allen Ländern respektvoll, fair, höflich, ehrlich und vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten.
Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Mitarbeiterförderung
Die Arbonia legt grossen Wert auf die Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds. Dazu zählen die Bereitstellung von modernen Arbeitsplätzen, fachspezifische Aus- und Weiterbildungsangebote sowie die individuelle Förderung und Karriereplanung.
Diskriminierungsverbot
Chancengleichheit ist für die Arbonia ein zentraler Wert. Die Arbonia misst ihre Mitarbeitenden an ihrer Leistung, ihren Fähigkeiten und ihrem Verhalten. Sie duldet keine Diskriminierung oder Belästigungen, sei es aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Neigung, Zivilstand oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale.
Gesundheit und Arbeitssicherheit
Die Arbonia fördert das körperliche und seelische Wohlbefinden aller Mitarbeitenden. Diese haben ein Recht auf Arbeitsbedingungen, welche ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleisten.
Sozialpartnerschaft
Die Arbonia anerkennt die Förderung des Dialogs zwischen den Mitarbeitenden und der Arbonia und bekennt sich zu einer gelebten Sozialpartnerschaft mit Arbeitnehmern und deren Vertretern.
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
Dialog mit der Gesellschaft
Die Arbonia anerkennt die Bedeutung einer Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden für das Gedeihen der Unternehmung und die Verwirklichung ihrer Geschäftsethik. Sie strebt einen fortlaufenden Dialog mit Vertretern von Behörden und Verbänden an.
Menschenrechte und Kinderarbeit
Die Arbonia nimmt die Verantwortung wahr, die eine weltweite Unternehmenstätigkeit mit Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und insbesondere die Problematik der Kinderarbeit mit sich bringt. Sie hält sich in allen Ländern, in denen sie tätig ist, an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN-Konvention zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und weitere internationale Normen zum Schutz der Menschenrechte.
Verantwortung gegenüber der Umwelt
Umweltschutzstandards
Die Arbonia ist sich der ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst. Sie hält sich an lokale und internationale Umweltschutzstandards und ist bestrebt, ihre Umweltbilanz fortlaufend zu verbessern.
Schonender Umgang mit Ressourcen
Die Arbonia richtet alle ihre Aktivitäten − von der Beschaffung über die Produktion bis zur Entsorgung − auf eine maximale Schonung der Ressourcen und auf eine Minimierung des Schadstoffausstosses aus. Mit ihren Produkten und Lösungen engagiert sich die Arbonia für einen verantwortungsvollen ökonomischen und ökologischen Umgang mit der Umwelt.
Verantwortung und Umsetzung
Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden der Arbonia verbindlich. Jeder Einzelne ist selbst für die Einhaltung und Umsetzung der einzelnen Bestimmungen verantwortlich. Die Vorgesetzten sind Vorbild und leben den Verhaltenskodex durch ihr eigenes Verhalten vor. Sie sorgen dafür, dass der Verhaltenskodex an alle Mitarbeitende kommuniziert und von den Mitarbeitenden verinnerlicht und umgesetzt wird.
Die Arbonia hat diesen Verhaltenskodex in internen Weisungen weiter konkretisiert. Sie überwacht die Einhaltung des Verhaltenskodex und der Weisungen und passt diese bei Bedarf an.
Alle Mitarbeitenden der Arbonia sind aufgefordert, Verstösse gegen den Verhaltenskodex und gegen die den Verhaltenskodex konkretisierenden Weisungen, von denen sie Kenntnis erhalten, zu melden. Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Handlungsweise einen Verstoss gegen den Verhaltenskodex darstellen könnte, haben sich die Mitarbeitenden an vernünftigen ethischen und moralischen Massstäben zu orientieren und sich vom gesunden Menschenverstand leiten zu lassen. Auch sind die landesspezifischen Sitten und Gepflogenheiten zu berücksichtigen. Keine Ermessensspielräume bestehen im Falle von Gesetzesverletzungen.
Für entsprechende Meldungen stehen drei interne Meldestellen zur Verfügung. Mitarbeitende, die nach Treu und Glaube Verstösse melden, geniessen die volle Unterstützung der Arbonia und müssen keine nachteiligen Auswirkungen befürchten. Rechtsmissbräuchlichen Meldungen wird keine Folge geleistet und können disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen.
Bei Verstössen gegen diesen Verhaltenskodex ist mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen. Darüber hinaus können Gesetzesverstösse auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, wie z.B. Regress- und Schadenersatzforderungen, für die Mitarbeitenden zur Folge haben.
Whistleblowingweisung
Hilfe und Ansprechpersonen
Die Arbonia ermutigt alle Mitarbeitenden, beim Vorgesetzten, Geschäftsführer, Divisionsleiter oder Head of Legal & Compliance Rat zu suchen, wenn sie bei der Anwendung des Verhaltenskodex oder von Weisungen, die ihn konkretisieren, unsicher sind.